§ 1 Name und Sitz
1. Der am 22.10.2023 gegründete Verein führt folgenden Namen:
Hundefreunde in Bayern (e.V.).
2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Maßbach.
4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Hundezucht und des Hundesports im Sinne des § 52 Absatz 2 Nr. 23 AO.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
Beratung und Belehrung der Mitglieder bei Zucht, Aufzucht, Haltung, Pflege und Ausbildung von Hunden.
3. Durchführung von Veranstaltungen kynologischer Art, wie Rassehundeschauen, Ausstellungen, Leistungsprüfungen, Wettkämpfen, Turnieren sowie die Unterstützung solcher Veranstaltungen.
4. Förderung der Belange des Tierschutzes.
Förderung der Jugendarbeit
5. Unterstützung der Kynologie in jeglichen Bereichen.
6. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7. Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mittelverwendung
Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für den in dieser Satzung bestimmten Zweck verwendet werden. Zuwendungen oder Gewinnanteile des Vereins an Mitglieder des Vereins sind ausgeschlossen.
§ 5 Verbot und Begünstigungen
Begünstigungen an Personen in Form von Ausgaben oder unverhältnismäßig hoher Vergütungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, sind ausgeschlossen.

§ 6 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
1. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Mitglied des Vereins werden.
2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über deren Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen.
3. Der Austritt aus dem Verein ist für Mitglieder jederzeit zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
4. Mitglieder, deren Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss der betroffenen Mitglieder entscheidet der Vorstand.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds oder mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft.
6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Vereinssatzung,
der Vereinsordnungen, den Vereinszweck zu beachten und einzuhalten,
die Interessen des Vereins zu fördern.
Es darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen und hat das Recht, Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
2. Jedes Aktive Mitglied ist verpflichtet, soweit es in seinen Kräften steht,
das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.
Aktive Mitglieder haben gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
3. Passive Mitglieder haben KEIN Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
4. Ehrenmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung ernannt.
Sie besitzen ein Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.

§ 8 Beiträge
Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet, für ihre Mitgliedschaft Beiträge zu entrichten. Höhe und Fälligkeit der Vereinsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind Folgende:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 10 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Des Weiteren muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
2. Mitgliedsversammlungen werden vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist zu jeder Mitgliederversammlung beträgt: 4 Wochen.
3. Versammlungsleiter ist der erste Vorsitzende. Falls der erste Vorsitzende verhindert sein sollte, ist der zweite Vorsitzende Versammlungsleiter. Sollten weder der erste Vorsitzende noch der zweite Vorsitzende anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt.
4. Sollte der Schriftführer abwesend sein, wird dieser von der Mitgliederversammlung gewählt.
5. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der tatsächlich erschienen Mitglieder beschlussfähig.
6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Jede Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks benötigt eine Mehrheit von 3/4 der abgegeben gültigen Stimmen.
7. Weiterhin ist über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.
8. Anträge können gestellt werden von:
a) jedem erwachsenen Mitglied
b) vom Vorstand
9. Anträge müssen 2 Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Vereins eingehen. Wenn der Antrag später eingeht, darf dieser nur berücksichtigt werden, wenn die Dringlichkeit mit einer 1/2 bejaht wird. Satzungsänderungen müssen jedoch stets im Voraus – fristgemäß – beantragt werden. Eine Antragstellung während einer Mitgliederversammlung wird nicht berücksichtigt.

§ 11 Stimmrecht und Wählbarkeit
1. Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen ein Stimm- und Wahlrecht.
2. Die gesetzlichen Vertreter der jugendlichen Aktive Mitglieder besitzen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Minderjährigen ein Stimmrecht.

§ 12 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
– dem 1. Vorsitzenden
– dem 2. Vorsitzenden
2. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die Stimme seines Stellvertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Angelegenheiten des Vereins, der Tätigkeit der Abteilungen und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.
3. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied als Einzelvertretungsberechtigten vertreten.
4. Die Mitglieder des Vorstandes werden für unbegrenzte Zeit gewählt.
5. Die Mitglieder des Vorstands haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 27 Abs. 3 i.V.m. 670 BGB. Dieser Anspruch bezieht sich auf alle tatsächlichen Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Ausgaben für Büromaterial, Miete und Telekommunikationskosten.
Die Aufwendungen müssen dem Verein gegenüber mit prüffähigen Nachweisen belegbar sein.

§ 13 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
1. Der Verein kann mit einer 3/4 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aufgelöst werden.
2. Liquidatoren sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren zu benennen.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen der Körperschaft
an die Bundesrepublik Deutschland, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat

§ 14 Inkrafttreten
Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 22.10.2023 von der Mitgliederversammlung des Vereins Hundefreunde in Bayern (e.V.) beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Die Satzung wurde am 06.01.2024 in der Vorstandssitzung geändert
$2 Punkt 4  und §13 um Punkt 3 erweitert

 

Eingetragen Handelsregister.de
Hundefreunde in Bayern e.V.
Register Nr VR200910

Satzung zum Ausdrucken

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